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   BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83   

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https://dejure.org/1983,2814
BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83 (https://dejure.org/1983,2814)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1983 - 4 StR 640/83 (https://dejure.org/1983,2814)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83 (https://dejure.org/1983,2814)
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Überfall in Juwelierwohnung

§§ 249, 255 StGB, Raub, nicht räuberische Erpressung in Tatmehrheit mit Diebstahl, wenn das Opfer zur Preisgabe der Tresorkombination gezwungen wird und während der in einem anderen Anwesen stattfindenden Wegnahme von einem Mittäter in Schach gehalten wird

Sonstiges

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 276
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Nicht gefordert für den raubspezifischen Zusammenhang ist, dass der Ort der Nötigungshandlung und der Wegnahmehandlung identisch sind oder ein bestimmtes Maß an zeitlicher oder örtlicher Differenz zwischen Nötigung und Wegnahme nicht überschritten werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276 und Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38; MünchKomm-StGB/Sander, 2. Aufl., § 249, Rn. 27).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 98/16

    Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahme beim Raub (subjektiv-finaler

    Über die finale Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme hinaus müssen beide den Raubtatbestand konstituierenden Elemente in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276, mit Anm. Seier, JA 1984, 441, 442; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 366/05

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (Wegnahme und Weggabe:

    Dementsprechend wird auch bei erzwungener Bekanntgabe der Zahlenkombination eines Tresorschlosses, die den Täter in die Lage versetzen soll, die Beute später selbst wegzunehmen, die Bemächtigungslage nicht zu einer Erpressung ausgenutzt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 276; Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 11; Träger/Schluckebier in LK § 239a Rdn. 15; Günther in SK-StGB 5. Aufl. (Stand April 1998) § 249 Rdn. 32; Sander in MK-StGB 2003 § 249 Rdn. 27).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Die raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme ist gegeben, wenn zwischen beiden Elementen sowohl eine subjektivfinale Verknüpfung als auch ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, MDR/H 1984, 276; vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144 ff.; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 98/16, BGHSt 61, 197, 199 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).

    Für den räumlich-zeitlichen Zusammenhang ist weder erforderlich, dass der Ort der Nötigungshandlung und der Ort des Gewahrsamsbruchs identisch sind, noch bestehen verbindliche Werte zu einem zeitlichen Höchstmaß zwischen Einsatz des Nötigungsmittels und Wegnahme (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, aaO).

  • BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild;

    Dass die Aufsicht der Spielhalle zur Preisgabe des PIN-Codes genötigt wurde, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine andere rechtliche Bewertung, weil das erzwungene Verhalten der Genötigten zu keiner Gewahrsamsübertragung führte, sondern lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnete (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09 aaO; vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83, bei Holtz, MDR 1984, 276; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

    Das Verhältnis der gegen Mitangeklagte verhängten Strafen zueinander kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH Urteil vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 - Seite 9; BGH bei Holtz MDR 1977, 808; BGH bei Spiegel DAR 1981, 191; BGH Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83 - Seite 14; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 593/84

    Drohung mit einem empfindlichen Übel zwecks Herausgabe eines

    Durch die Herausgabe des Schlüssels fügte sich der Zeuge noch nicht einen Vermögensnachteil zu (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 640/83), so daß diesem Vorgang schon deshalb keine Bedeutung für den Schuldspruch zukommen kann.
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